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Videogames-Verbote verletzen US-Redefreiheit

vor 13 Jahren von LKM

In einem 7-zu-2-Entscheid hat das oberste Amerikanische Gericht den Entscheid getroffen, dass Videospiele unter die Meinungsfreiheit-Gesetze fallen und somit vor Verboten geschützt sind.

Antonin Scalia bringt den Entscheid auf den Punkt, wenn er sagt:

Abscheu ist keine akzeptable Basis, um die Redefreiheit einzuschränken.

Man kann Aussagen (und unter diese Bezeichnung fallen nicht nur Bücher, Filme oder Reden, sondern auch Kunst, Videospiele, und andere menschliche Ausdrucksformen) also nicht verbieten, nur weil man sie persönlich als abstossend empfindet. Dies trifft auf Videogames zu. Viele Menschen empfinden Action-Games als abstossend und brutal; das ist kein hinreichender Grund, um sie zu verbieten.

Scalia meint weiter:

Dante zu lesen ist ohne Frage kulturell hochstehender, und intellektuell erbaulicher, als Mortal Kombat zu spielen. Aber das sind kulturelle und intellektuelle Unterschiede; sie haben mit den konstitutionell geschützten Rechten nichts zu tun.

Offen steht, ob er mit seiner Beurteilung von Dante tatsächlich recht hat. Ich würde nicht unbedingt behaupten, dass La divina commedia tatsächlich ein intellektuell derart hochstehendes Werk ist. Diese Interpretation des Werks hat wohl mehr mit unserer modernen Perspektive als mit den Absichten des Autors zu tun. Oder, anders ausgedrückt, vielleicht betrachten die Menschen in 600 Jahren unsere Videogames mit der selben Ehrfurcht, wie wir die Komödien des 13. Jahrhunderts betrachten.

So oder so, den vollständigen Entscheid kann man als PDF lesen. Kotaku hat einen Kommentar zum Thema (von da haben wir auch das Bild zu diesem Artikel geklaut).

Du kannst LKM, den Autor dieses Beitrags, über seine Kontakt-Seite erreichen.

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